Windpark Neuenrade

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Auf dem Kohlberg, der natürlichen Grenze zwischen den Städten Neuenrade und Altena, ist mit dem Windpark Neuenrade ein ganz besonderes Windenergieprojekt entstanden: Die Standorte liegen nicht nur im Wald, sondern waren für die Baumaßnahmen mit all den Steigungen und engen Kurven eine echte logistische und technische Herausforderung. Inzwischen sind die sechs Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 in Betrieb und gehören zum Panorama des Kohlbergs dazu!

Sie produzieren jedes Jahr rund 45 Millionen kWh sauberen Grünstrom und können damit bilanziell alle Neuenrader und Altenaer Haushalte klimaneutral versorgen. Die Stadt Neuenrade leistet also einen wichtigen Beitrag für die Energiewende in NRW und den Schutz unseres Klimas! Denn auch in den Wäldern auf dem Kohlberg wird der Klimawandel bereits sichtbar. Nur wenn wir Kohle und Gas durch Erneuerbare Energien ersetzen, können wir ihn bremsen.

Das ist auch angesichts gestiegener Strompreise unumgänglich: Dauerhaft werden wir die Versorgung von Haushalten und Industrie nur mithilfe der Erneuerbaren wieder bezahlbar machen können – denn immer, wenn der Wind weht, erhöht dies das Angebot und senkt die Preise an der Strombörse. Jede Kilowattstunde zählt also!

Für weitere Informationen zum Windpark besuchen Sie auch unsere Projektseite unter: www.windpark-neuenrade.de 

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Windpark Neuenrade

Projekt­daten

Baubeginn

November 2019

Status

In Betrieb

Inbetriebnahme

Winter 2021/22

Co2 Einsparung pro Jahr

32.000 t

Stromerzeugung pro Jahr

45 Mio. kWh

Versorgte Haushalte*

15.600

Anlage(n)

6 x Enercon E-115

Leistung pro Anlage

3 MW

Nabenhöhe

149m

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*rechnerisch

Emissionsdetails

Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Die Beteiligungsmöglichkeit wurde Ihnen angeboten durch die SL Bürgerenergie Neuenrade GmbH & Co. KG, einem Unternehmen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe.

Zinssatz: 5,0 % p.a.
Laufzeit: 18 Jahre
Zeichnungsspanne: 500 - 25.000 Euro
Zinssatz: 5,0 % p.a.
Laufzeit: 18 Jahre
Zeichnungsspanne: 500 - 25.000 Euro
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Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:  
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden  
und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen wird der Emittentin gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich am Datum x. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.​

Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.​

So geht‘s: 3 Schritte

1

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