Zülpich / Windpark Zülpich
SL Windpark Zülpich GmbH & Co. KG
| Status In Betrieb | Baubeginn Januar 2025 | ||
| Inbetriebnahme Ende 2025 | Anlagen 9x Enercon E-115 | ||
| JAHRESERTRAG 55 Mio. kWh | Jährliche CO2 Einsparungen 40.000 t | ||
| Versorgte Haushalte *Rechnerisch 19.000 | Nabenhöhe 92m |
In Zülpich sind neun moderne Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 entstanden. Zusammen produzieren sie rund 55 Millionen Kilowattstunden Grünstrom und können damit über 19.000 Haushalte versorgen. Gleichzeitig sparen sie jedes Jahr knapp 40.000 Tonnen klimaschädliches CO2 ein. Die Stadt Zülpich leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Schutz unseres Klimas und die Energiewende in NRW!
So geht‘s: 3 Schritte
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Häufige Fragen und Antworten
Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrages beachten?
Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.
Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?
Das jeweilige Investitionsvolumen entnehmen Sie bitte der einzelnen Projektseite. Bei Überzeichnung behält sich der jeweilige Darlehensnehmer vor, die überschüssigen Zeichnungsanträge abzulehnen.
Wer kann ein Nachrangdarlehen mit Nutzung Schwarmfinanzierungsausnahme gewähren?
Natürlichen Personen sowie juristischen Personen kommen als Darlehensgeber in Betracht. Juristische Personen müssen von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden.
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen.
Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Darlehensnehmers herbeigeführt oder drohen würde.
Die Ansprüche aus einem qualifizierten Nachrangdarlehen treten stets hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
Ab wann und in welcher Höhe kann ich dem Darlehensnehmer ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Die Details des Darlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Beteiligungsprojekts. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig und unterzeichnet zurücksenden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Darlehensnehmerin abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können.
Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen von der Darlehensnehmerin mitgeteilt.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Darlehensvertrag wird eine Einzahlungsfrist bestimmt. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich der Darlehensnehmer vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto des Darlehensnehmers eingeht.
Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?
Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und der Darlehensnehmer behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist der Darlehensnehmer den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.
Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.
Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?
Die Darlehensgeberin geht bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein:
Denn die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen ist unter Umständen ausgeschlossen. Wegen des Nachrangs kann ein Totalverlust des Darlehensbetrages eintreten.
Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im VIB verwiesen.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.
Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.
Habe ich als Darlehensgeberin Mitbestimmungsrechte?
Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin.
Werden Sicherheiten gegeben?
Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.
Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Ihnen stehen gesetzliche Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen.
Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Informationsunterlage des einzelnen Beteiligungsprojekts.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto" - "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.
Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Nein, die einzelnen Darlehensnehmer nehmen keine Freistellungsaufträge und keine Nichtveranlagungsbescheinigungen entgegen.
Was passiert im Todesfall?
Verstirbt eine Darlehensgeberin während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der bisherigen Darlehensgeberin unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an die übertragende Darlehensgeberin geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der übernehmenden Darlehensgeberin stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.
Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?
Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag gilt als Ihr Angebot an uns. Durch unsere Gegenzeichnung nehmen wir dieses Angebot an, und durch das Einstellen in den geschützten Kundenbereich und E-Mail-Benachrichtigung lassen wir Ihnen die Vertragsannahme zugehen. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.
Ein zweites Original hat also keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, sondern dient nur zur Dokumentation. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. drucken.
Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?
Bitte nehmen Sie keine Änderungen im ausgedruckten Vertrag vor. Handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Verträge werden zurückgewiesen.
Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung des Darlehensbetrags nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag von dem Darlehensnehmer geändert werden?
Nein, der Darlehensnehmer kann den von Ihnen angegebenen Darlehensbetrag nicht von sich aus ändern.
Wozu dient das Onlineportal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform gem. §2a VermAnlG dient zur Zeichnung der Nachrangdarlehen. Die Plattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Beteiligungen. Es bietet folgende Services:
Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (siehe "Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen")
Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
Einfache Verwaltung der Anleger für die Emittentin (Projektgesellschaft)
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zugewiesen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z. B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) müssen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform selbst durchführen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informati-onsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Kommunikatin online per E-Mail: Warum erhalte ich keine E-Mails?
Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geführt. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, werden diese möglicherweise durch Ihren Spamfilter aussortiert. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Wie sicher sind meine Daten?
Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Welcher Registrierungstyp bin ich?
Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:
- Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
- Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.
Welches Ziel verfolgt die SL NaturEnergie mit Bürgerbeteiligungen?
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist in Deutschland mittlerweile auf 30 Prozent gestiegen. Dennoch basiert auch heute noch der Großteil der Energieversorgung auf Brennstoffimporten aus politisch instabilen Regionen, deren Ressourcen in einigen Jahrzehnten voraussichtlich aufgebraucht sein werden. Zugleich wächst der Energieverbrauch auf der ganzen Welt kontinuierlich. Dies wird in Zukunft zu globalen Engpässen und steigenden Preisen führen. Wind- und Sonnenenergie dagegen sind unerschöpflich. Sie schonen das Klima und bieten Unabhängigkeit von Energieimporten. Deshalb ist eine Umstrukturierung des Versorgungssystems eine der größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Energiewende in unserer Heimat - hin zu einer verantwortungsbewussten Energiegewinnung, von der wir und unsere nachfolgenden Generationen profitieren. Seit dem Jahr 1996 realisieren wir Windenergie- sowie Photovoltaikanlagen mit dem Ziel, eine tragende Rolle zur Sicherung der Energiewende im bevölkerungsreichsten Bundesland zu übernehmen und Nordrhein-Westfalen damit zum Vorzeigestandort für die Grünstromproduktion zu machen. Dabei legen wir höchsten Wert auf die Einbindung lokaler Partner bei der Planung, Projektierung und dem Bau der Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt - nur so kann sie nachhaltig gelingen. Deshalb beteiligen wir die Menschen an der Energiewende vor ihrer Haustür - auf diese Weise bleiben die Erträge in der Region.
Wie kann ich an der Bürgerbeteiligung teilnehmen?
1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an
Klicken Sie zunächst auf den Login-Button. Dann erscheint ein Menü. Klicken Sie hier auf den Button "Registrieren". Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an. Lesen Sie die Nutzungsbedinungen und akzeptieren Sie diese mit einem Haken. Zur Sicherheit werden Ihnen Zeichen in einem Feld angezeigt, die Sie bitte in dem Eingabefeld wiederholen. Klicken Sie danach auf "Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Link und Freischaltungscode.
2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten
Der Link in der E-Mail mit dem Freischaltungscode bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Ändern Sie hier über den entsprechenden Button Ihr Kennwort und vervollständigen Sie danach Ihre persönlichen Daten. Zum Sichern der Daten klicken Sie auf „Speichern“.
3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab
Auf der Seite „Beteiligungserklärung“ erfassen Sie Ihren Kundenstatus, Ihre Informationen zur Angemessenheit und Ihren Beteiligungsbetrag. Hier finden Sie ebenfalls ein Vertragsmuster und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Sind alle Angaben korrekt? Dann bestätigen Sie im entsprechenden Feld den Download der Vertragsunterlagen und klicken auf „Vertrag erstellen“. Ihren unterschriftsreifen Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und Sie erhalten ihn per E-Mail. Sofern Sie sich beteiligen möchten, drucken Sie den Zeichnungsschein und das VIB bitte aus, unterschreiben den Vertrag und das VIB an den angegebenen Stellen und senden Sie bitte die Unterlagen an die angegebene Anschrift.
Folgeprozess:
Der Darlehensnehmer prüft die eingegangenen Verträge. Nur ordnungsgemäße Verträge werden angenommen und gegengezeichnet. Verträge mit handschriftlichen Veränderungen und/oder Ergänzungen werden nicht akzeptiert. Die gegengezeichneten Vertragsausfertigungen werden eingescannt und in Ihrem Onlinezugang unter „Mein Konto“ zur Verfügung gestellt. Sobald der Darlehensvertrag angenommen und gegengezeichnet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Vertragseingangs und eine Zahlungsaufforderung. Nachdem der Geldeingang festgestellt wurde, wird Ihnen der Zahlungseingang per E-Mail bestätigt.
Wer ist zur Zeichnung der Bürgerbeteiligung berechtigt?
Generell sind nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die voll geschäftsfähig sind, zur Zeichnung der Angebote berechtigt. In Abhängigkeit vom einzelnen Beteiligungsprojekt ist eine Einschränkung der Zeichnungsberechtigung über z. B. eine Auswahl an Postleitzahlen möglich, um den regionalen Bezug umzusetzen. Genauere Angaben finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.
Können sich auch Unternehmen beteiligen?
Das ist abhängig vom einzelnen Beteiligungsprojekt. Genauere Angaben finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Bürgerbeteiligung zeichnen zu können, muss der Nutzer jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Popups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Kunde die Internetseite und die dahinterliegenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann.
Energiewender aus Überzeugung
Wir führen die Energiewende im bevölkerungsreichsten Bundesland zum Erfolg! Denn NRW war jahrzehntelang Energieland Nr. 1 in Deutschland und soll es bleiben – aber sauber, sicher und bezahlbar. Jede Kilowattstunde Grünstrom macht uns unabhängiger von fossilen Importen und ermöglicht es, auch in Zukunft günstige Energie bereitzustellen. Nur so können hier Lebensqualität und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Denn immer, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, wird der Strom günstiger. Windenergie sorgt für eine sichere und unabhängige Stromversorgung und senkt gleichzeitig aktiv die Strompreise.